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22.11.2022

„Die Einführung der Kennzeichnungspflicht stellt unsere Einsatzkräfte der Polizei unter Generalverdacht und basiert auf nicht belegbaren Behauptungen!“, so der stv. GdP-Landesvorsitzende Thomas Mohr.

Der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion der GRÜNEN, MdL Oliver Hildebrand, konnte seine Behauptung bis heute nicht belegen, auf die er die Erforderlichkeit der Kennzeichnungspflicht argumentiert.

Demnach sollen 150 Straftaten durch Polizisten, die im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen bei den Einsätzen S21 nicht verfolgt worden sein, weil eine Identifizierung der Polizisten nicht möglich gewesen wäre.

Nach Recherchen der GdP habe weder die zuständige Staatsanwaltschaft noch die damals beteiligten Polizeipräsidien diese Zahl bestätigt.

Die CDU, die sich als Juniorpartner der GRÜNEN plötzlich für eine Kennzeichnungspflicht ausspricht, war noch vor der Koalition entschiedener Gegner der Kennzeichnungspflicht der Polizei in Baden-Württemberg.

Das CDU regierte NRW schaffte die anonymisierte, individualisierte Kennzeichnungspflicht am 24.10.2017 mit der Begründung ab, Zitat Innenminister Herbert Reul (CDU): „…weil sie Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Polizistinnen und Polizisten sind.“

Auch die Sachverständigen im Innenausschuss (NRW) haben seinerzeit festgestellt: Es gab keinen einzigen Fall, in dem Vorwürfe gegen Polizeibeamte an einer fehlenden individualisierten Kennzeichnung scheiterten.

Bereits jetzt schon, sind die Einsatzkräfte bei Großeinsätze durch eine taktische Kennzeichnung zu identifizieren. Eine weitere Kennzeichnung mittels einer 5-stelligen Ziffer kostet unnötig Geld und kostet Ressourcen durch Verwaltungsmehraufwand.